Wertgrenzen einer Oldtimerversicherung - Was bekomme ich im Fall der Fälle?
Veröffentlicht am 26.3.2015 von LexiCar Noch keine Kommentare
Wenn es um die Versicherung von Oldtimern geht, ist immer von verschiedenen Wertbestimmungen zu lesen. Doch was unterscheidet den Marktwert vom Wiederaufbauwert? Und welchen Wert zahlt die Versicherung im Schadensfall aus? Wir versuchen, etwas Licht ins Dunkel zu bringen.
Im Zuge des Versicherungsschutzes von Oldtimern kommen drei verschiedene Wertgrenzen zum Einsatz. Diese Wertgrenzen sind im Fall der Fälle die maßgebliche Größe für die Schadenshöhe. Konkret werden dabei folgende drei Wertgrenzen unterschieden:
Marktwert
Die unterste und damit niedrigste Wertgrenze ist der Marktwert. Der Marktwert ist diejenige Summe welche beim Verkauf des Fahrzeuges im derzeitigen Zustand am Markt zu erzielen, oder beim Ankauf zu bezahlen wäre. Um diesen Wert zu ermitteln, wird ein Durchschnittswert der am Privatmarkt verfügbaren und vergleichbaren Fahrzeuge gebildet. Ob möglicherweise deutlich höheren Summen in das konkrete Fahrzeug investiert wurden, beispielsweise für eine Teilrestaurierung, spielt für die Ermittlung des Marktwertes keine Rolle.
Achtung: Der Marktwert ist häufig in Oldtimerversicherungen mit Kaskoschutz als Berechnungsgrundlage definiert. Deswegen lohnt es sich, seine Police dahingehend zu Prüfen und eventuell eine andere Bewertungsgrundlage festzulegen.
Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den man für die kurzfristige Beschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges aufwenden müsste. Dieser Wert liegt in der Regel 20 - 25% über dem eigentlichen Marktwert. Diese Differenz begründet sich damit, dass bei der Wiederbeschaffung aufgrund eines Schadensfalls eine kurzfristige Kaufentscheidung nötig ist. Damit verkürzt sich für den Käufer der sonst übliche Vergleichs- und Entscheidungsprozess erheblich. Außerdem wird berücksichtigt, dass der Geschädigte unter Umständen wegen der knapperen Zeit etwas teurer einkaufen muss als er es am Privatmarkt sonst tun würde. Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, welcher im Fall eines Haftpflichtschaden zu ersetzen ist. Deshalb ist es ratsam auch den Wiederbeschaffungswert in jedem Oldtimergutachten ausweisen zu lassen.
Wiederaufbauwert
Der Wiederaufbauwert bezeichnet den tatsächlichen Aufwand, welcher für die Wiederbeschaffung eines ähnlichen Fahrzeugs und dessen Restaurierung in einen gleichwertigen Zustand aufzuwenden ist. Der Wiederaufbauwert ist daher mit Abstand der größte der genannten 3 Fahrzeugwerte. Dieser Wert kommt nur dann zum tragen, wenn am Privatmarkt kein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen ist. Dies kann der Fall sein bei besonders seltenen, einzigartigen Fahrzeugen oder jenen die besonders aufwendig restauriert wurden.
Im Schadensfall ist deshalb für die meisten Fahrzeuge der Wiederbeschaffungswert der relevanteste. Deswegen sollte bei Abschluss einer Versicherung, besonders bei sehr wertvollen Fahrzeugen, genau abgeklärt werden, welcher Wert die Grundlage des Vetrags ist.
Foto: (Ferrari) Auto-Medienportal.Net/Darin Schnabel/RM Auctions