Vorsicht Falle – Für diese Verkehrsvergehen muss man im Urlaub besonders tief in die Tasche greifen
Veröffentlicht am 17.7.2015 von LexiCar 1 Kommentar
Man kennt ja den alten Spruch: „Andere Länder, andere Sitten“. Aber wie jeder weiß, gilt auch „Andere Länder, andere Strafen“! Obwohl Europa seit langem für gleiches Recht in vielen Belangen gesorgt hat, gilt dies nicht für den Straßenverkehr. Was in einem Land erlaubt ist, kann wenige Kilometer entfernt schwer bestraft werden. Hier eine kurze Übersicht über die beliebtesten Urlaubsländer.
Dank der Vereinigung der europäischen Länder ist es unmöglich geworden, Strafzettel aus dem Ausland zu ignorieren. Durch Inkasso-Unternehmen werden die Bußgelder auch hierzulande rigoros eingetrieben. Das ist speziell für uns Deutsche schmerzhaft, da die Strafen im Ausland oft viel höher sind. Deshalb lohnt es sich, sich vor einer Urlaubsreise gut zu informieren.
Bußgelder in Italien
Was jetzt kommt wird viele überraschen: Auch die Italiener haben Verkehrsregeln. Wer schon dort war, mag das zwar kaum glauben aber es ist wahr. In der Tat werden dort eher selten Kontrollen durchgeführt. Wenn es einen aber erwischt, sind die Strafen umso härter:
An Mautstellen sollte man immer den Geldbeutel parat haben – Wird man hier beim Rückwärtsfahren erwischt, kostet der Spaß ab 340 Euro. Wer seine Nerven nach diesem Anschlag auf die Reisekasse mit einem italienischen Bier beruhigt und mit mehr als 0,5 Promille ins Auto einsteigt, zahlt nochmal 500-2200 Euro. Biker sollten hier auf den Wheelie verzichten und immer beide Hände am Lenker behalten, sonst drohen mehrere Hundert Euro Strafe. Auch muss jeder Motorradfahrer UNBEDINGT darauf achten, einen ECE-Helm zu tragen. Wenn man bei einer Kontrolle nur einen ungeprüften Helm vorweisen kann, ist eine Beschlagnahmung des Motorrads für mehrere Wochen sehr wahrscheinlich. Dazu kommen empfindliche Geldstrafen.
Bußgelder in Frankreich
Im Land der Gallier und Normannen gehören Kinder unter zehn Jahren auf die Rückbank. Ansonsten sind mindestens 90 Euro Bußgeld fällig. Auch sollte man darauf achten, dass sich in unmittelbarer Nähe des Hotels gute Weinlokale befinden. Sollte man nämlich fahren müssen ist folgendes zu beachten: Ab 0,8 Promille sind 4500 Euro fällig. Darüber hinaus können auch mehrjährige Gefängnisstrafen drohen. Wer keine Warnweste, Warndreieck oder Alkoholtester mitführt, zahlt mindestens 35 Euro. Zu schnelles Fahren wird mit 68-180 Euro geahndet (außerorts, bis 20Km/h zu schnell).
Bußgelder in Österreich
Die Strafen für Verkehrsdelikte sind in unserem Nachbarland denen in Deutschland sehr ähnlich. Handy am Steuer kostet ab 50 Euro, die vergessene Warnweste ab 14 Euro. Auch zu schnelles Fahren auf der Autobahn wird mit 30-45 Euro (bis 20 Km/h zu schnell) eher milde bestraft. Dafür schickt das Land auch Strafzettel ab 25 Euro nach Deutschland, wohingegen andere Länder oft erst ab 70 Euro Strafbestand einen Bußgeldbescheid ins Ausland schicken.
Bußgelder in der Schweiz
Ganz anders sieht es bei unseren neutralen Nachbarn in der Schweiz aus. Hier wird die Fahrt mit Auto und Motorrad zur schweißtreibenden Angelegenheit. Ein paar Beispiele: Innerorts 1 Km/h zu schnell kostet etwa 30 Euro. Fährt man 11 Km/h zu schnell, sind bereits 240 Euro zu bezahlen. Wer sein Navi im Sichtfeld hat, oder während der Fahrt bedient, zahlt 380 Euro. Auch auf den Autobahnen gilt: Fuß vom Gas! Übertretungen von 21-25 Km/h werden mit 250 Euro geahndet. Arme Gesellen, die noch schneller waren, werden sogar mit Tagessätzen bestraft. Auch die Radler müssen vor einem Urlaub in der Schweiz dringend die Funktion ihrer Klingel überprüfen. Wenn‘s nicht klingelt, dann klingelt’s in der Staatskasse – Kostenpunkt: 60 Euro.
Bußgelder in Norwegen/Schweden
Die drakonischen Strafen der Schweiz können aber sogar noch getoppt werden: Fährt man in Skandinavien bis zu 20 Km/h schneller als erlaubt, kostet das in Schweden 290 Euro, und in Norwegen 480 Euro. Für das Überfahren einer roten Ampel sind hier auch 700 Euro fällig. Wenigstens darf man dabei in Schweden telefonieren. Es ist dort nämlich nicht verboten, das Handy während der Fahrt zu benutzen.
Diese kurzen Beispiele zeigen, dass es sehr hilfreich ist, sich vor einer Urlaubsreise über die örtliche Gesetzeslage zu informieren.
Bilder: Auto-Medienportal.Net/adac