Auf der "falschen" Seite - Rechtslenker in Deutschland zulassen
Veröffentlicht am 15.8.2016 von D. Helmling 1 Kommentar
Jetzt wo der Wechselkurs zum Englischen Pfund günstig steht, kann es sich lohnen, einen Oldtimer von der Insel zu importieren. Doch kann man einen Rechtslenker in Deutschland ohne weiteres zulassen?
Mehr als 60 Länder dieser Erde fahren auf der "falschen Seite" (oder auf der richtigen, was natürlich Ansichtssache ist). Neben England und den alten Kolonien, sind es vor allem asiatische Länder und Japan, wo Automobile als Rechtslenker in den (Links-)Verkehr kommen. Auch wenn es dem Fahrer am Parkhaus-Automaten, beim Überholen, oder im Drive-In-Restaurant Unannehmlichkeiten bringt, ist eine Zulassung von Rechtslenkern aber auch in Deutschland, sowie in den meisten EU-Ländern kein Problem. Andere Länder sind hier übrigens weitaus restriktiver: In Australien gilt, mit Ausnahme von Oldtimern die Pflicht, auf Rechtslenker umzurüsten. Rechtslenker sind hingegen in Ghana, Gambia und Kambodscha (seit 2001) sogar verboten, obwohl sie den Großteil der Fahrzeuge im Land ausmachen.
Zulassung von Rechtslenkern in Deutschland
Wie bereits erwähnt, ist eine Zulassung in Deutschland grundsätzlich unproblematisch. Allerdings können vorab technische Änderungen notwendig werden. So müssen die Frontscheinwerfer praktisch immer geändert werden, da die Streuscheiben bei Linksverkehr so ausgelegt sind, dass die linke Fahrbahnhälfte, also der Fahrbahnrand, deutlich stärker ausgeleuchtet wird. In Ländern mit Rechtsverkehr verhält sich die Leuchtverteilung natürlich genau umgekehrt. Man spricht hier auch vom "asymetrischen 30°-Anstieg".
Mit dem Licht eines Rechtslenkers würden Verkehrsteilnehmer in Deutschland also Nachts extrem geblendet. Dieser Mangel ist durch den Wechsel auf die meist verfügbaren Export-Scheinwerfer schnell zu beheben. Bei Xenon-Scheinwerfern ist der Lichtüberschuss oft auch per Knopfdruck zu stoppen: Für Urlaubsfahrten in Länder mit Rechtsverkehr gibt es hier oft einen Hebel, der den Lichtkegel auf der rechten Seite schmälert - allerdings geht hier auch viel Lichtleistung verloren. Deshalb ist die Lösung, wie auch das beliebte Abkleben der Streulinse, nur eine Übergangslösung.
Ebenfalls notwendig kann die Umrüstung der Heckscheinwerfer sein - und zwar, wenn sich die Nebelschlussleuchte auf der falschen Seite befindet.
Am einfachsten funktioniert die Zulassung eines Rechtslenkers in Deutschland mit der EU-Typengenehmigung (COC), welche sich für etwa 40-100 Euro direkt beim Hersteller anfordern lässt. Das erleichtert den Besuch bei der Zulassungsstelle, trotzdem muss man das Auto in jedem Fall vorab zur Hauptuntersuchung vorfahren. Hat man das COC-Formular nicht zur Hand, geht die Zulassung auch per Einzelabnahme bei einer anerkannten Prüfstelle (TÜV oder DEKRA usw.). Da es sich bei Rechtslenkern immer um Importfahrzeuge handelt, können noch weitere technische Umrüstungen von Nöten sein, die danach von einer Prüforganisation wie dem TÜV überprüft werden. Diese Abnahme kostet dann rund 100,- Euro. Die Versicherungsbeiträge für einen Rechtslenker sind übrigens nicht höher als bei einem konventionellen Auto.