Oldtimer ohne Papiere zulassen – Welche Schritte sind notwendig?
Veröffentlicht am 7.12.2015 von LexiCar 2 Kommentare
Ein altes Fahrzeug ohne bekannte Historie und gültige Papiere zu kaufen birgt immer Risiken. Doch was ist zu tun, wenn man einen Oldtimer ohne Fahrzeugbrief oder gültigen Schein zulassen möchte? Wir zeigen Ihnen, wie man einen Klassiker zulassen kann, auch wenn die Zulassungsbescheinigung verloren gegangen ist.
Normalerweise sind Kfz-Brief und -Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I&II) unbedingt notwendig, um ein Fahrzeug in Deutschland zuzulassen. Doch gerade bei Oldtimern, Youngtimern oder Scheunenfunden sind diese Dokumente oft im Laufe der Zeit verloren gegangen. Vielfach sind auch alte Motorräder und Mopeds betroffen, die jahrzehntelang in Kellern und Garagen abgestellt und vergessen wurden, bevor sich ein Entdecker an die Restaurierung wagt.
Oldtimer-Zulassung ohne Papiere
In der Zulassungsverordnung heißt es hierzu: „Wenn die Zulassungsbescheinigung II (Kfz-Brief) nicht vorhanden ist, ist nach § 12 zu beantragen, dass diese ausgefertigt wird.“ Für diesen Antrag ist ein Nachweis erforderlich, dass der Antragsteller über das entsprechende Fahrzeug verfügen darf – sprich, ein Nachweis, dass es sich nicht um ein gestohlenes oder unterschlagenes Automobil oder Motorrad handelt.
Als Beweis hierfür können Kaufvertrag, Rechnungen über den Kauf, Zollpapiere oder, bei Fahrzeugen aus dem Ausland, Dokumente wie der „US-Title“ bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden.
Gerade bei der Einfuhr von Oldtimern sollten diese Original-Dokumente aber besser nicht verloren gehen. Ist beispielsweise der originale „US-Title“ (der in etwa der deutschen Zulassungsbescheinigung Teil II entspricht), nach der Einführung und vor der Zulassung verschwunden, kann es mitunter sehr langwierig werden: Selbst eidesstattliche Erklärungen des Importeurs über den Verlust werden in solchen Fällen teilweise nicht anerkannt. Hier ist der Zulassende auf das Wohlwollen der Zulassungsstelle angewiesen, was entweder zu schnellen Stempeln, meist aber zu langwierigen Papierkriegen führt.
Es gilt: Finger weg von Fahrzeugen, die außerhalb der EU zugelassen wurden und keine Papiere mehr aufweisen!!
Notwendige Schritte zum neuen Kfz-Brief
Angenommen, ein Käufer erwirbt einen VW-Käfer als Scheunenfund, bei dem die originalen Papiere nicht mehr auffindbar sind. Nach Restaurierung und bestandener Hauptuntersuchung kann der Käufer mit dem damaligen Kaufvertrag, der hier als Eigentumsnachweis fungiert, zur Zulassungsstelle gehen. Im Vertrag steht bestenfalls folgende Erklärung:
„Der Verkäufer (Name, Anschrift) erklärt an Eides statt, uneingeschränkter Eigentümer des Fahrzeugs (Marke, Baujahr, Fahrgestellnummer) zu sein“.
Danach erfolgt meistens eine Aufbietung der Fahrgestellnummer. Diese erscheint dann mit einer Frist im Verkehrsblatt, während deren Ablauf mögliche Rechtsansprüche Dritter auf das Fahrzeug geltend gemacht werden können. Dieser Vorgang dauert meist 6-8 Wochen. Nach dem Ende der Aufbietung wird, sofern es keine Widersprüche gibt, eine neue Zulassungsbescheinigung ausgestellt.
Falls sich die Zulassungsbehörde weigert, einen neuen Kfz-Brief auszustellen, sollte man einen schriftlichen Bescheid über die Verweigerung der Zulassung verlangen. Gegen diesen kann vor dem Verwaltungsgericht Einspruch erhoben werden.
In Stichpunkten
Fehlt der zweite Teil der Zulassungsbescheinigung braucht man folgende Unterlagen zur Beantragung eines neuen Scheins:
Bei Fahrzeugen aus dem Ausland ohne Deutsche Zulassung: Zolldokumente, Originale Papiere (bsp. „Title“) oder Kaufvertrag.
Bei Fahrzeugen mit verlorenem Kfz-Brief: Kaufvertrag oder sonstigen Eigentumsnachweis. Dauer der Aufbietung: Etwa 6-8 Wochen.
Vorsicht Falle: Sollte Sie ein Freund oder Kollege darum bitten, ihm als „Strohmann“ einen Kaufvertrag auszufüllen, in dem Sie als Verkäufer auftreten, birgt dieses Verhalten große Risiken. Zwar kann der Kollege das Fahrzeug mit dem „Kaufvertrag“ leichter zulassen, stellt sich jedoch heraus, dass das Fahrzeug innerhalb der letzten Jahrzehnte einmal gestohlen wurde, könnten die rechtmäßigen Besitzer Rechtsansprüche gegen Sie stellen. Auch eine Anzeige wegen Betruges ist möglich, weshalb auch hier gilt: Finger weg!
Wenn diese Hürde genommen ist, stellt sich die Frage, welches Kennzeichen für Ihr Fahrzeug das richtige ist. Eine Übersicht zum Thema H-Kennzeichen, roten Oldtimer- und Kurzzeitkennzeichen bekommen Sie hier.