Oldtimer als Firmenwagen - Rechnet sich ein Klassiker im Alltag?
Veröffentlicht am 29.8.2016 von D. Helmling Noch keine Kommentare
Die steuerliche Belastung eines historischen Firmenwagens fällt oft gering aus - Schuld sind die niedrigen Neupreise. So ist die Vorstellung verlockend, einen Oldtimer als Firmenwagen zu nutzen. Doch vorsicht: Wer einen Oldtimer als Dienstwagen fährt, kann in einige Fallen tappen.
Wer von seiner Firma einen Dienstwagen gestellt bekommt, muss diesen monatlich versteuern. Denn hier greift die sogenannte 1%-Regel, bei der ein Prozent des Fahrzeug-Neupreises als geldwerter Vorteil auf das Brutto-Gehalt aufgeschlagen wird - und zwar unabhängig davon, wieviel das Auto tatsächlich gekostet hat.
Versteuerung von Firmenwagen - Praktisches Beispiel
In der Praxis funktioniert das wie folgt: Fährt ein Arbeitnehmer einen PKW mit einem Listen-Neupreis von 50.000 Euro, so hätte er monatlich 500 Euro zusätzlich zu seinem Einkommen zu versteuern. Bei einem Brutto-Gehalt von 3.500 Euro müssten fortan 4.000 Euro versteuert werden, was je nach Steuerklasse am Ende einen Abzug zwischen ungefähr 150 und 250 Euro mehr nach sich ziehen würde. Dazu kommt noch eine Steuer auf die zum Arbeitsweg zurückgelegte Strecke.
Dabei wird pro Kilometer ebenfalls nochmals 0,03% des Fahrzeugpreises berechnet - je nach Strecke kommen so schnell große Summen zustande. So kann der Firmenwagen schnell zur Steuer-Falle werden. Doch die Neupreis-Regelung könnte kühle Rechner auf den Plan rufen, die das angenehme gerne mit dem Nützlichen verbinden.
Oldtimer als Firmenwagen
Denn durch die normale Inflation der letzten Jahrzehnte, waren Fahrzeuge in der Vergangenheit deutlich günstiger. Dies gilt zum Beispiel für das einstige Flaggschiff von Mercedes: In den 90ern war die Mercedes S-Klasse W126 mit dem "kleinen" Sechszylinder als 280SE beispielsweise schon ab 40.800 DM zu haben.
Dieser Wert entspricht heute ungefährt 20.000 Euro, folglich einem geldwerten Vorteil von nur 200,- Euro. Gemäß unseres Beispiels müsste der Arbeitnehmer also statt 3.500 nun 3.700 Euro monatlich versteuern - ein Unterschied, der kaum ins Gewicht fällt. Dazu werden Fahrzeuge mit H-Kennzeichen pauschal niedrig besteuert (192 Euro/Jahr) und sind durch spezielle Oldtimer-Versicherungen oft günstig zu bewegen.
Weitere Vorteile: Mit einer H-Zulassung können auch Umwelt-Zonen befahren werden und auch der Wertverlust hält sich gegenüber einem Neuwagen stark in Grenzen. Auch können Leasingrate und eventuelle Reparaturkosten in vielen Fällen für Selbständige zu den steuermindernden Betriebsausgaben einer Firma gerechnet werden.
Der Fakt der einstmals günstigen Listenpreise trifft besonders für Fahrzeuge der 50er bis 70er Jahre zu. Darunter beispielsweise ein Jaguar E-Type, der heute begehrt und teuer ist, in den 60ern allerdings nur rund 36.000 DM kostete. Natürlich war das damals eine stolze Summe, heute wären die Steuern mit dem geldwerten Vorteil von 180 Euro, auf dem Gehaltszettel zweistellig und somit kaum zu spüren.
Auch der pauschale Verrechnungssatz für die gefahrenen Kilometer liegt durch den niedrigen Neupreis unschlagbar günstig. Doch es gibt beim Einsatz von Klassikern als Firmenwagen auch einige Nachteile.
Nachteile bei Oldtimern als Firmenwagen
Denn gerade Pretiosen wie der E-Type werden vom Finanzamt in vielen Fällen nicht anerkannt. Hier fiel in einem Urteil aus dem Jahr 2011 der Begriff "unangemessene Representationsaufwendung". Konkret hatte ein Firmen-Eigner seinen E-Type als Firmenwagen angemeldet und war damit in zwei Jahren vier Mal zu Kundenbesuchen gefahren. Die insgesamt 539 Kilometer wertete das Amt als privatnahen Zweck und ließ die Kosten nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 nicht als Betriebskosten zu.
Anders sieht es bei historischen Werbeträgern aus - wird ein Bulli mit klassischem Werbe-Aufdruck vor dem Geschäft platziert, oder auf Messen ausgestellt, ist das Finanzamt wesentlich kulanter. Hier sollten allerdings "Beweisfotos" für den Fall einer Steuerprüfung vorliegen. Es ist generell darauf zu achten, dass das Fahrzeug zur Größe und Art der Firma passt und die Aufwendungen für das Auto in einem nachvollziehbaren Rahmen bleiben.
Weitere Nachteile von Oldtimern als Dienstwagen
Es kann natürlich auch gerade anders herum ausgehen: Der Nachteil der 1%-Regelung betrifft gerade Youngtimer, die heute günstig zu haben sind. Dies betrifft, um bei der S-Klasse von Mercedes zu bleiben, zum Beispiel die Baureihe W220 aus den 2000er-Jahren. Diese ist heute als Gebrauchtwagen oft schon um 5.000 Euro zu haben. Der damalige Listenpreis betrug allerdings für die Limousine mindestens 56.000 Euro, die heute folglich mit 560 Euro zu versteuern wären - mindestens!
Außerdem fordern viele der günstigen Oldtimer-Versicherungen eine niedrige Kilometerleistung im Jahr, sowie einen hauptsächlich genutzten Zweitwagen. Doch selbst wenn Steuer und Versicherung günstig bleiben, sind die Betriebskosten eines häufig genutzten Oldtimers nicht zu unterschätzen:
Die Technik ist anfällig für kleinere und größere Defekte, zudem müssen oft (z.B. im Falle des E-Type) teure Spezial-Werkstätten konsultiert werden. Außerdem sollten die Fahrzeuge im Winter gar nicht genutzt werden. Denn nur ein paar Monate in Salz und Schneematsch sorgen schnell für Korrosion, deren Behebung teuer ist - womit der Kostenvorteil endgültig dahin ist.
Vorsicht ist auch für Firmen-Eigentümer angesagt: Wird ein Oldtimer über den üblichen Zeitraum von sechs Jahren abgeschrieben und danach verkauft, muss der Gewinn erheblich versteuert werden.
Wurde beispielsweise 2010 ein Jaguar E-Type für 65.000 Euro erworben und sechs Jahre später (mit Wertsteigerung) für 70.000 Euro verkauft, so muss ein Firmen-Gewinn von 69.999 Euro versteuert werden, da der Buchwert des Autos für das Finanzamt nur noch einen Euro Beträgt.
Sonderfall Oldtimer-Leasing
Wenn ein Betrieb oder Selbständiger einen Oldtimer als Firmenwagen least, besteht der große Vorteil, dass die Leasingrate komplett steuerlich geltend gemacht werden kann. Beim Leasing erwirbt der Vertragsnehmer nur das vorübergehende Nutzungsrecht und wird nicht Eigentühmer des Fahrzeugs, weswegen oft die komplette Rate abgesetzt werden kann.
Ein großer Anbieter von Oldtimer-Leasing wirbt mit folgendem Beispiel:
Ein Unternehmer least einen Porsche 911 aus den 1970er Jahren, der einen Kaufpreis von 30.000,- Euro aufweist.
Die monatliche Rate beträgt 705,- Euro, die Laufzeit 36 Monate. Am Ende ist laut dem Beispiel ein Restwert von 9.000,- Euro zu finanzieren.
Durch die Steuer-Ersparnis bei der Rate liegt der Kostenvorteil bei rund 11.000,- Euro gegenüber dem Barkauf.
Somit ist die gewerbliche Nutzung eines Oldtimers in Kombination mit Leasing eine lohnende Sache. Allerdings muss auch hier im Zweifel nachgewiesen werden, dass die Nutzung auch tatsächlich zum größeren Teil gewerblich erfolgt.
Auch hier gibt es eine Falle: Der Leasing-Anbieter ist rein juristisch nicht verpflichtet, das Fahrzeug am Ende des Leasings zum "Restwert" von den im Beispiel genannten 9.000,- Euro an den Leasing-Nehmer zu veräußern. Dieser hat mit seiner Leasingrate nur das Nutzungsrecht abbezahlt. Der Leasing-Anbieter könnte den Restwert deshalb auch nachträglich deutlich höher ansetzen. Zwar halten sich die Leasing-Anbieter in der Regel an die vertraglich ausgemachten Restwerte, jedoch wäre die Rechtsprechung im Falle einer Klage eindeutig zu Gunsten des Leasing-Anbieters.
Auch kann es sein, dass das Finanzamt einen Leasing-Vertrag mit von vorneherein festgelegter Kaufoption nicht als Firmen-Ausgabe akzeptiert. Der steuerliche Vorteil wäre also dahin.
Fazit zum Oldtimer-Leasing
Für Oldtimer-Fans gibt es durchaus Möglichkeiten, einen Klassiker als Firmenwagen zuzulassen. Gerade hochpreisige Fahrzeuge sind dabei allerdings mit Vorsicht zu genießen, da hier viele Fallstricke bei Unterhalt und Verkauf lauern können. Wer das Auto tatsächlich in größerem Umfang nutzen möchte, sollte auf hochwertige Fahrzeuge der 80er und 90er Jahre zurückgreifen, da diese Grundsätzlich "kilometerfester" sind. In jedem Fall sollte man vorab mit seinem Steuerberater sprechen, um mögliche Fallen im Vorfeld auszuschließen.
Am unproblematischsten ist es allerdings, den Oldtimer nur im Hobby-Bereich mit H-Kennzeichen zu fahren. Hier ist der Unterhalt ebenfalls günstig und der Erholungswert wesentlich größer.