KFZ-Versicherung: Unfall bei Probefahrt - Wer haftet im Schadensfall?
Veröffentlicht am 8.11.2017 von Dominik Noch keine Kommentare
Wenn es während einer Probefahrt kracht ist die für Auto-Verkäufer und Interessent sehr ärgerlich. Doch wer haftet bei einem Unfall während der Probefahrt und wie kann man sich absichern?
Probefahrten sind beim Gebrauchtwagen- oder Oldtimer-Kauf ein essenzieller Bestandteil. Doch wer haftet, wenn man als Interessent dabei einen Unfall verschuldet? Prinzipiell muss man unterscheiden, ob ein Fahrzeug von einem privaten, oder gewerblichen Verkäufer angeboten wird.
Unfall bei Probefahrt mit privaten Fahrzeug
Wer eine Probefahrt mit einem Fahrzeug aus privater Hand unternimmt, sollte sich vorab informieren, wie dieses versichert ist. Ist das Fahrzeug beispielsweise nicht Vollkasko, sondern nur Haftpflichtversichert, aber mehrere Zehntausend Euro wert, erwarten den Testfahrer im Schadensfall hohe Forderungen des Eigentümers.
Prinzipiell sind alle Fremdfahrer während einer nachweislichen Probefahrt durch die fahrzeugeigene Versicherung abgesichert. Allerdings muss vor Gericht belegbar sein, dass es sich auch tatsächlich um eine Probefahrt gehandelt hat.
Sicherer mit Probefahrts-Vereinbarung
Sind zum Beispiel versicherungsseitig in der Police gewissen Gruppen ausgenommen (z.B. Altersgrenze v. min. 23 Jahren), kann auch von einem 22-jährigen Interessenten eine versicherte Probefahrt unternommen werden.
Allerdings sollte hier vorher eine eine Probefahrts-Vereinbarung unterschrieben werden, die es bei vielen Versicherern oder dem ADAC als Vordruck zum Download gibt. Fehlt dieser Vertrag, könnte die Versicherung im Fall der Fälle (z.B. wenn Interessent und Verkäufer verwandt sind und somit ein Missbrauchsverdacht herrscht) eine Regulierung verweigern - der Fahrzeughalter würde auf den Kosten sitzenbleiben. Sind Interessent und Verkäufer nicht verwandt oder bekannt, zahlt der Halter nach einem Schaden höchstens eine meist niedrige Vertragsstrafe wegen der Erweiterung des Fahrerkreises.
Aber auch wenn die Versicherung greift, drohen dem Verkäufer hohe Kosten, wenn ein Interessent einen Schaden mit seinem Fahrzeug verursacht: Reguliert die Versicherung, werden Selbstbehalt und eventuell eine Anhebung der Beiträge durch die Herabsetzung des Schadenfreiheitsrabatts fällig. Natürlich hat der Verkäufer nun Anspruch, diese Kosten durch den Fahrer erstattet zu bekommen, allerdings kann dies der Startpunkt eines langwierigen und teuren Gerichtsprozesses werden, wenn der Interessent die Zahlung verweigert.
Auch hier hilft eine Probefahrts-Vereinbarung, Klarheit zu schaffen. Dabei sollte vor allem der Interessent darauf achten, dass Vorschäden gemeinsam mit dem Verkäufer penibel aufgenommen werden. Als zweite Sicherheit bieten einige Versicherer die Möglichkeit an, eine spezielle Probefahrtversicherung abzuschließen. Diese Policen kosten in der Regel weniger als 10,- Euro und erstatten dem Verkäufer im Schadensfall einen Teil, oder die komplette Selbstbeteiligung, sowie die Kosten der Hochstufung.
Unfall bei Probefahrt mit Händler-Fahrzeug
Fahrzeuge, die von einem gewerblichen Händler zu Verfügung gestellt werden, sind in der Regel mindestens Teilkasko-Versichert - trotzdem muss vorab dringend über den Versicherungsschutz gesprochen werden. So sind z.B. viele rote 06-er Händlerkennzeichen nur Haftpflicht- und nicht Kasko-versichert, was im Schadenfall zu hohen Kosten für den Testfahrer führen kann.
Abgesichert sind außerdem (wie auch bei Privatkäufen) keine Unfälle, die aus grober Fahrlässigkeit passierten. So muss ein Kaufinteressent bei extremen Geschwindigkeits-Übertretungen, oder Fahrten unter Alkoholeinfluss damit rechnen, dass die Versicherung eine Abwicklung des Schadens ablehnt. Auch bei einer Regulierung fallen oft Selbstbehalts-Kosten von 1.000 bis 2.500 Euro an, die vom Fahrer zu tragen sind. Auskunft gibt hier eine Probefahrts-Vereinbarung, die oft vorab mit dem Händler ausgefüllt wird.
Fazit: Egal ob Händler oder Privatmann - Vor einer Probefahrt mit einem fremden Fahrzeug sollten beide Seiten an einer Probefahrts-Vereinbarung interessiert sein. Darüber hinaus sollte vor einer Probefahrt immer geklärt werden, welche Art von Versicherungsschutz für das Fahrzeug besteht. Eine Checkliste an Dingen, die beim Autokauf zu beachten sind, gibt es hier.