Gesetzesänderung: H-Kennzeichen bald auch als Saison-Kennzeichen möglich
Veröffentlicht am 16.2.2017 von Dominik 2 Kommentare
In Kürze können H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen kombiniert werden. Somit verringert sich die pauschale Besteuerung von 191,- Euro nochmals um die jeweils ungenutzten Monate. Möglich macht dies eine Gesetzesänderung.
Viele Fahrer von Oldtimern nutzen ihren Klassiker nicht ganzjährig, sondern vorwiegend im Sommer. Allerdings mussten sich Oldtimer-Besitzer bis heute immer entscheiden, ob sie ihr Fahrzeug mit H-Kennzeichen oder Saisonkennzeichen zulassen. Doch eine Gesetzesänderung macht bald auch beides in Kombination bald möglich.
Gesetzesänderung bei Oldtimer-Zulassungen
Der Deutsche Bundesrat verabschiedete in letzter Instanz am 10. Februar 2017 ein Gesetz, welches ab dem 01.10.2017 in Kraft tritt. Darin heißt es auf Seite 3 der neuen Fahrzeugzulassungs-Verordnung:
„§ 9 Absatz 3 FZV: Auch Oldtimerkennzeichen nach Absatz 1 (…) können als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.“
Somit wurde eindeutig klargestellt, dass sich H-Kennzeichen und Saisonzulassung in Zukunft nicht mehr ausschließen. Auch die Prüforganisation FSP bestätigte auf Nachfrage von LexiCar bereits die Neuerung. Im persönlichen Gespräch bestätigte Stefan Röhrig vom VDA ebenfalls, dass das entsprechende Gesetz schon beschlossen ist und in den nächsten 3-4 Wochen umgesetzt wird. Ein paar Wochen länger könnte es dauern, bis die Regelung auch an den Zulassungsstellen umgesetzt wird. Im Ergebnis sehen die neuen Nummernschilder dann wie folgt aus (im Beispiel für Elektrofahrzeuge - bei Oldtimern wird das "E" durch ein "H" ersetzt.

Was ändert sich konkret?
Mit der Gesetzesänderung reduzieren sich Steuersatz und Versicherung von Oldtimern um die Anteile der jeweils abgemeldeten Monate. Wer seinen Klassiker mit H-Kennzeichen beispielsweise nur von April bis September anmeldet, zahlt nur noch 95,50€ an Steuern. Somit wird das H-Kennzeichen auch für Fahrzeuge mit kleineren Hubräumen, sowie Motorräder interessant. Ob die Versicherungen ihre bereits günstigen Tarife (bei denen die geringere Nutzungsdauer ohnehin eingerechnet ist) für Oldtimer nochmals reduzieren, bleibt abzuwarten.
Nachzulesen sind die neuen Bestimmungen in der Drucksache 770/16, die der Bundesrat unter diesem Link veröffentlicht.
Einen Wehrmutstropfen gibt es allerdings doch: Da aufgrund des zusätzlichen "H" und dem Nutzungszeitraum auf dem Nummernschild der Platz knapp wird, werden wohl weniger Kombination mit H-Saisonkennzeichen möglich sein.