Eine Sache mit Haken? - Vor- und Nachteile des H-Kennzeichens bei Oldtimern
Veröffentlicht am 13.7.2015 von LexiCar 1 Kommentar
Speziell für Oldtimer gibt es das sogenannte H-Kennzeichen. Doch was sind die Vorteile und was kostet ein H-Kennzeichen an Steuern? Gregor Müller erklärt es im neuen Video von Zeitlos - Der ClassicCar Kanal.
Ist das Datum der Erstzulassung oder das Baujahr eines Fahrzeugs länger als 30 Jahre her, so ist grundsätzlich eine Anmeldung mit dem sogenannten H-Kennzeichen möglich. Hiermit kann der Halter vor allem Steuern sparen, da so nicht mehr nach Hubraum- und Schadstoffklassen, sondern mit einem Pauschalbetrag von 191,- Euro (bei Oldtimer-Krafträdern 46,- Euro) besteuert wird.
Gerade bei alten Dieselfahrzeugen ist die Steuer-Ersparnis auf diese Weise gewaltig. Im Beispiel eines Mercedes 300D (W123) mit Abgasnorm Euro1 kostet die jährliche Anmeldung so statt 820,- nur noch 191,- Euro - eine Ersparnis von mehr als 600,- Euro.
Auto-Medienportal.Net/TÜV Rheinland
Das Fahrzeug braucht für das vergünstigte H-Kennzeichen ein sogenanntes "Oldtimer-Gutachten nach §23 "und muss trotzdem alle zwei Jahre zur regulären Hauptuntersuchung vorgeführt werden. Welche Punkte beim H-Gutachten geprüft werden, finden Sie im Verlauf des Artikels.
Für ein H-Kennzeichen müssen, neben einem Mindestalter von 30 Jahren noch folgende weitere Punkte erfüllt sein:
Richtlinien zur Erlangung des H-Kennzeichens
Für die Erlangung des H-Kennzeichens ist zwingend ein sogenanntes H-Gutachten (oder Oldtimergutachten nach § 23 StVZO) nötig, welches man bei verschiedenen Prüforganisationen, wie TÜV, oder DEKRA in Auftrag geben kann, die kosten liegen jeweils bei rund 100,- Euro. Dabei muss das Fahrzeug, ähnlich wie bei der Hauptuntersuchung, vorgeführt werden. Hierbei werden folgende Punkte überprüft:
Voraussetzungen fürs H-Gutachten:
-Passende Erstzulassung (30 Jahre und älter, seit 2013 sind auch Fahrzeuge zulassungsfähig, die zuvor nicht in den Verkehr gekommen sind - hier zählt das Baujahr)
-Originalität des Fahrzeugs und der Technik (Baugruppen angelehnt an Originalzustand oder zeitgenössisch ersetzt)
-Originalität der eventuell vorhandenen Umbauten (Änderungen, wie beispielsweise am Fahrwerk müssen nachweislich innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung, oder ggf. Produktionsdatum erfolgt sein - ODER (auch das eine Neuerung seit 2013) Die Umbauten müssen potentiell in diesen Jahren möglich gewesen sein. Änderungen, die nicht zeitgenössisch sind (Pinke Lackierung o.ä.) sind nur dann zulässig, wenn sie nachweislich vor mindestens 30 Jahren erfolgt sind.
Mindestzustand für ein H-Kennzeichen
Anders, als vielfach beschrieben, müssen die Oldtimer KEINER bestimmten Zustandsnote entsprechen. In vielen Foren ist die Rede von Zustand 2 oder 3. In der Realität liegt die Begustachtung im Ermessensspielraum des Prüfers. Er entscheidet, ob das Fahrzeug erhaltenswert ist, oder nicht. Auch Tuning ist übrigens kein Hindernis, sofern es zeitgemäß ist.
-Das Fahrzeug muss in einem guten, erhaltenswerten Zustand sein und der Pflege des kraftfahrttechnischen Kulturguts dienen.
-Ohne erkennbare Mängel im Sinne der StVZO
-Angemessene und leichte Gebrauchsspuren (Restauriert oder patiniert - aber nicht verbraucht)
-Keine essenziellen fehlenden Teile
-Keine erkennbaren Unfallschäden oder Anzeichen unsachgemäßer Reparaturen
-Wesentliche Baugruppen befinden sich im Original- oder zeitgenössischen Zustand
Die Regelung stammt aus dem Jahr 2011/2012 und findet sich im Wortlaut HIER (§23).
Kombination von H-Kennzeichen und Saison-Kennzeichen
Seit Oktober 2017 ist die Verwendung von H-Kennzeichen und Saison-Kennzeichen in Kombination möglich. Mehr Informationen zur neuen Regelung gibt es hier.