DeLorean DMC-12 ab 2017 wieder erhältlich – aber auch zulassungsfähig?
Veröffentlicht am 23.3.2016 von LexiCar Noch keine Kommentare
Genau 33 Jahre nach Ende des legendären DeLorean DMC-12 will eine amerikanische Unternehmensgruppe eine Neuauflage des Kultautos aus den 80er Jahren wagen. Neue Zulassungsbestimmungen in Texas ebneten hierfür den Weg. Doch könnte man den neuen DeLorean auch in Deutschland zulassen?
Der DMC-12 hat heute viele Fans: Für die einen ist er die Verkörperung der kultigen Zeitmaschine von Michael J. Fox, für die anderen einfach das zeitgeistigste Auto der 1980er Jahre. Allerdings kam der Kultstatus für den DeLorean damals einfach zu spät – als Neufahrzeug galt er als Mängelriese und stand sich auf großen Halden unter vielen Artgenossen in Nordirland die Reifen platt. Nur etwa 8.500 Käufer fanden sich für den Keil aus gebürstetem Edelstahl. Nach „Zurück in die Zukunft“ war das Auto allerdings so gefragt, dass sogar noch einige Neufahrzeuge aus Restbeständen und Ersatzteilen zusammengeschraubt wurden. Der DeLorean-Fan Stephen Wynne, der sich 1995 die Namensrechte an der in Konkurs gegangenen Firma sicherte, verkündete jetzt, ab 2017 eine Neuauflage des DMC-12 fertigen zu wollen. Dabei soll die Außenhülle exakt dem Original entsprechen, die Technik allerdings eine Modernisierung erfahren.
Eine Gesetzesänderung macht’s möglich
Selbst in den USA war es für Hersteller von Kleinserien lange Zeit nicht einfach, Repliken von Klassikern auf die Straße zu bringen, die nicht auf einem gebrauchten Chassis basieren. Eine Gesetzesänderung im Bundesstaat Texas sorgte jetzt dafür, dass Kleinserienfahrzeuge (Stückzahl maximal 325 pro Jahr) nicht mehr den strengen Abgas- und Sicherheitsnormen für Neufahrzeuge entsprechen müssen, wenn dabei Konstruktionen von Fahrzeugen kopiert werden, die mindestens 25 Jahre alt sind. In diesem Sinne will der neue Firmen-Inhaber jährlich etwa 300 neue DeLoren DMC-12 herstellen. Dabei bleibt optisch alles beim Alten, lediglich in die Technik soll eingegriffen werden: Der schon damals bemäkelte Euro-V6-Motor mit schlapper Leistungsentfaltung und unruhigem Lauf wird einem neuen Aggregat weichen. Laut dem amerikanischen Gesetz muss dabei nur der damals gültige Abgaswert eingehalten werden – das schafft Spielräume. Doch wer jetzt vom neuen DMC-12 zum Discount-Kurs träumt, wird enttäuscht: Der Neue kostet mehr als ein gut erhaltenes Original. Mit 80.000 -100.000 Dollar bleibt der neue DeLorean für viele genauso unerreichbar, wie der Alte. Wer sich aber trotzdem für die Neuwagen-Variante entscheidet, steht in Deutschland vor einer weiteren Hürde: Die Zulassung.
Replica/Kleinserie in Deutschland zulassen
Bei Replica, also Nachbildungen von bekannten und meist sehr teuren Oldtimern, gibt es zwei unterschiedliche Varianten: Einerseits gibt es Kit-Cars oder Eigenbauten, die auf die Fahrgestelle oder Rahmen bereits vorhandener Fahrzeuge aufgebaut werden. Somit hatte der Rahmen bereits eine deutsche oder europäische Zulassung, was eine Neuzulassung als Eigenbau oder Replica deutlich vereinfacht. So erklären sich die zahlreichen Porsche Spyder sowie viele andere Nachbauten auf VW-Käfer-Basis, die völlig legal auf Deutschlands Straßen fahren.
Wer allerdings selbst Rahmen und Chassis baut, steht vor einem Problem, vor dem prinzipiell auch der neue DeLorean steht: Würden die Betreiber lediglich Karosserien auf alte DeLorean-Rahmen setzen, so wäre eine Zulassung wesentlich einfacher. Dadurch, dass die DMC-12 von 2017 aber faktisch Neuwagen sind, werden sie auch von der deutschen Zulassungsstelle als solche behandelt. Somit muss eine sogenannte Typengenehmigung vorliegen, die das Crashverhalten belegt, sowie weitere Sicherheitsvorschriften wie Fußgängerschutz etc. bescheinigt. Selbst wenn das Auto vorab in den USA zugelassen war und mit „Title“ als Gebrauchtwagen nach Deutschland kommt, ist eine Zulassung fast aussichtslos: Kann kein Datenblatt vorgelegt werden, gilt das Datum der Erstzulassung als Ausschlaggebend für die zu erfüllenden Standards. In Absprache mit den Prüfern können solche Gutachten zwar angefertigt werden, in der Praxis kommen dadurch aber mehrere Tausend Euro zusammen – Erfolg ebenfalls unsicher. Anders sieht die Sache hingegen aus, wenn das Fahrzeug über ein weiteres EU-Land nach Deutschland gekommen ist. War das Fahrzeug zuvor in anderen EU-Staaten zugelassen, sind die Deutschen Papiere in der Regel kein Problem. Wer also zukünftig einen neuen DMC-12 mit belgischer oder Französischer Zulassung findet, ist seinem Ziel ein großes Stück näher gekommen. Allerdings dürften solche Exemplare auch in Zukunft spärlich gesät sein, da die Zulassungsbestimmungen auch in anderen EU-Staaten immer strenger werden.
So bleibt für alle, die sich für die Formen des DMC-12 begeistern, eigentlich nur die Möglichkeit, sich ein gut erhaltenes Original zu kaufen, das ohnehin viel günstiger ist und auf unseren Straßen problemlos mit H-Kennzeichen bewegt werden kann.
Fotos: CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=205882 / Von Thilo Parg - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=11381347 / DeLorean