Auto-Import: Ist eine europäische HU auch in Deutschland gültig?
Veröffentlicht am 5.10.2016 von D. Helmling Noch keine Kommentare
In ausländischen Anzeigen werden Fahrzeuge oft mit "frischer holländischer HU" verkauft. Doch ist ein ausländischer "TÜV" auch in Deutschland gültig und kann eine Untersuchung aus einem weiteren EU-Staat einfach umgeschrieben werden?
Wer ein Fahrzeug aus dem Ausland kauft, muss sich, je nach Fahrzeug und Baujahr, für mehr oder weniger umfangreichen Papierkrieg rüsten. Wer bespielsweise einen Oldtimer mit frischer ausländischer HU erworben hat, wähnt sich oft fälschlicherweise auf der sicheren Seite. Denn Vorsicht: auch wenn das Fahrzeug innerhalb der EU geprüft wurde, ist die Plakette in Deutschland nicht immer gültig. Es ist noch nicht einmal sichergestellt, dass der Wagen die deutsche Hauptuntersuchung überhaupt besteht.
Gilt ausländischer "TÜV" auch in Deutschland
Innerhalb der EU gibt es in den meisten Ländern regelmäßige technische Kontrollen für Fahrzeuge. Deren genaue Ausführung und die "Strenge" bei der Plakettenvergabe sind allerdings Ländersache. Deshalb gibt es hier verschiedene Möglichkeiten:
Oldtimer mit ausländischer HU auch in Deutschland zulassungsfähig?
Klassische Fahrzeuge haben eine nationale Betriebserlaubnis und müssen deshalb beim Import nach Deutschland immer zur Vollabnahme gem- §21 StvO. Diese beinhaltet eine HU-Prüfung. Somit gilt bei Fahrzeugen bis Baujahr Mitte der 1990er Jahre, dass immer eine neue Hauptuntersuchung fällig ist, um eine Betriebserlaubnis in Deutschland zu erhalten. Ausländischer "TÜV" gilt hier also nicht. Auch ist es für Käufer immer gut, den frisch gekauften Wagen von einem entsprechend geschulten Ingenieur prüfen zu lassen, um entsprechende Mängel beim Verkäufer eventuell noch geltend zu machen.
HU aus dem EU-Ausland bei neueren Fahrzeugen
Bei neueren und Neu-Fahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis kann eine HU aus dem Ausland auch in Deutschland anerkannt werden. Dies ist allerdings abhängig von der Zulassungsstelle. Aus dem Protokoll muss in diesem Falle hervorgehen, nach welchem Standard im EU-Ausland geprüft wurde. Ist dies nicht erkennbar verlangt die Zulassungsstelle in der Regel eine neue HU-Prüfung. Ist das Auto jünger als drei Jahre, muss natürlich nicht neu geprüft werden, da eine HU erst ab dem 36. Monat verpflichtend ist.
In beiden Fällen gilt: Vorher genau auf die neuralgischen und "TÜV-relevanten" Punkte schauen, oder gegebenenfalls einen Experten zur Besichtigung mitnehmen. Bei importierten Fahrzeugen, z.B. Oldtimern aus Amerika mit holländischer HU besteht allerdings der Vorteil, dass es durch die holländische HU bereits eine EU-Typengenehmigung bekommen haben, sofern die Fahrzeuge bereits zugelassen waren. Somit kann die Zulassung in Deutschland dann wesentlich einfacher ausfallen, da sie dann ohne Einzelabnahme und Beschaffung des Datenblatts erfolgen könnte - eine HU-Prüfung ist natürlich trotzdem erforderlich.
Gilt die deutsche HU auch im Ausland?
Bei Urlaubsfahrten gilt - wie die meisten aus eigener Erfahrung bestätigen können - die deutsche Plakette natürlich auch außerhalb der Grenzen. Ebenso bei längeren Auslandsaufenthalten, wobei die Weltreise mit dem Wohnmobil eine Grauzone darstellt. Wenn die HU während der Reisezeit ausläuft, muss der Halter nicht extra nach Deutschland zurückreisen, um die Plakette zu erneuern. Auch wird die abgelaufene HU von den Behörden im Ausland nicht moniert. Bei der Einreise in Deutschland muss die Untersuchung allerdings schnellstmöglich nachgeholt werden. Am besten fertigt man sich vorab Nachweise darüber an, dass das Wohnmobil mit gültigem "TÜV" aus Deutschland ausgereist ist.
Wer allerdings seinen Wohnsitz ganz oder teilweise ins Ausland verlagert, ist verpflichtet, das dort genutzte Auto umzumelden. Ist dies erfolgt, muss eine landesübliche Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Wer zum Beispiel seinen Wohnsitz nach Portugal verlegt, sollte sein Auto schnellstmöglich ummelden, statt mit deutschen Kennzeichen zur örtlichen Prüfgesellschaft zu fahren. Zwar soll es Fälle gegeben haben, bei denen die Besitzer hier eine Plakette bekamen, in Folge kann es aber zu einem teuren Schreiben des portugiesischen Finanzamts kommen - Vorwurf Kfz-Steuerhinterziehung.
Fazit: Ausländische HU-Prüfungen sind in Deutschland in der Regel nicht gültig, auch wenn sie in EU-Staaten vollzogen wurden. Hier gibt es Ausnahmen, wenn nach einem Standart geprüft wurde, der in Deutschland anerkannt ist. Beim Kauf sind Autos mit gültiger ausländischer Prüfung ebenso kritisch und gründlich zu untersuchen, als wäre keine Plakette vorhanden.