07 - Mit der Lizenz zum Fahren? - Vor- und Nachteile des roten Oldtimerkennzeichens
Veröffentlicht am 15.7.2015 von LexiCar Noch keine Kommentare
Eine auf Oldtimertreffen oft gesehene Alternative zum beliebten H-Kennzeichen ist das rote Oldtimerkennzeichen (oder auch 07er Kennzeichen). Mit dieser Zulassungsart müssen Oldtimer nicht mehr zur Hauptuntersuchung. Gleichzeitig können so mit einem Nummernschild gleich mehrere Fahrzeuge betrieben werden. Leider ist die tägliche Nutzung aber tabu. Wir haben weitere Vor- und Nachteile in einer Tabelle zusammengefasst.
Das rote Oldtimerkennzeichen wurde 1994 eingeführt und ermöglicht es dem Halter, mit einem Kennzeichen mehrere Fahrzeuge zu bewegen. Dabei muss jeweils nur ein Fahrzeug versteuert werden, eine Hauptuntersuchung ist ebenfalls meist nicht mehr nötig. Doch leider hat die Sache auch einen Haken: Das 07er-Kennzeichen ist mit erheblichen Nutzungsbeschränkungen verbunden. Deshalb hier eine kurze Übersicht mit den Vor- und Nachteilen:
Nutzungsbeschränkungen des roten Oldtimer-Kennzeichens
Kein Alltagseinsatz und Fahrtenbuchpflicht: Tägliche Fahrten mit dem Klassiker sind mit der roten Nummer nicht möglich. Es dürfen nur „Probe- und Prüfungsfahrten, sowie Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung“ durchgeführt werden. Also Fahrten, mit denen das Auto nach oder vor einem Werkstattaufenthalt geprüft wird. Außerdem ist der Besuch von Oldtimer-Treffen und Ausfahrten erlaubt. Dass die Besitzer nicht immer gerade „zufällig“ das Öl für einen Wechsel warmfahren, wenn sie von der Polizei kontrolliert werden, wird mit einem Fahrtenbuch überwacht, das immer sauber zu führen ist.
Polizeiliches Führungszeugnis: Außerdem müssen Halter bei der Zulassung ein Polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. In einigen Bundesländern kann ein rotes Kennzeichen auch aberkannt werden, wenn der Halter für Verkehrsvergehen Punkte in Flensburg erhält. Auch kann eine Verkehrssicherheitsprüfung der Fahrzeuge angeordnet werden, die, ähnlich einer HU, durchzuführen sind.
Kein Abstellen im öffentlichen Raum möglich: Weitere Minuspunkte sind, fass der Oldtimer nicht dauerhaft im öffentlichen Raum geparkt werden darf, sondern auf Privatgrund stehen muss. Auch ist davon abzuraten mit einem roten Kennzeichens ins Ausland zu fahren. Hier werden die Schilder oft nicht anerkannt, weshalb mit hohen Strafen zu rechnen ist.
Oldtimergutachten notwendig: Auch müssen Fahrzeuge, die mit 07er Nummer zugelassen werden sollen ein gültiges H-Gutachten vorweisen. Hier wird bestätigt, dass das KFZ mindestens 30 Jahre alt (Stichtag Erstzulassung), weitgehend original oder zeitgenössisch, und in einem erhaltungswürdigen Zustand ist.
Vorteile des 07er Kennzeichens
Zu den Vorteilen zählt, dass mit dem roten Kennzeichen meist die Hauptuntersuchung entfällt. Hierbei muss nur bei der Zulassung ein gültiger HU-Bericht vorgelegt werden. Auch kann das Kennzeichen für weitere eingetragene Fahrzeuge genutzt werden. Hierfür wird das Schild jeweils umgeschraubt.
Dabei wird, egal wieviele Oldtimer mit dem Kennzeichen betrieben werden, immer nur einmal KFZ-Steuer (191,- Euro) fällig. Und auch das Befahren von Umweltzonen ist mit dem Oldtimerkennzeichen kein Problem.
Versicherung und Kosten des roten Kennzeichens
Anders als bei anderen Kennzeichen, wird mit der Haftpflichtversicherung das rote Kennzeichen, und kein einzelnes Fahrzeug versichert. Hierbei zählt die Hubraumgröße des "stärksten" Vehikels, nach dem sich der jährliche Beitrg bemisst. Zu den Kosten für Steuer und Versicherung addiert sich noch eine einmalige Pauschale bei der Zulassungsstelle. Diese kann, je nach Bundesland, bis zu 200,- Euro betragen.
Fazit:
Lohnend ist diese Zulassungsart also vor allem für Sammler sehr vieler oder sehr alter Fahrzeuge. Diese werden im Straßenverkehr nicht allzuoft bewegt und profitieren von der entfallenden Hauptuntersuchung. Auch bei den sogenannten "rolling Restaurations" kann das Kennzeichen punkten.
Welche Unterlagen brauche ich für die Beantragung eines roten Kennzeichens?
Alle Dokumente, die in der folgenden Checkliste aufgeführt sind, sind zwingend zur Zulassungsstelle mitzubringen (für jedes Fahrzeug einzeln):